SUP Regeln
Diese Seite bietet dir eine Übersicht was du beim Stand-Up-Paddeln beachten musst.
Die Informationen stützen sich auf die Schweizerische Binnenschifffahrtsverordnung (BSV). Zur genauen Erläuterung ist jeweils ein Verweis auf die BSV gegeben wo du noch mehr Infos erhältst.
Diese Seite gewährt keine 100% Richtigkeit. Es kann kantonale oder Länderspezifische Abweichungen geben. Es wird in dieser Dokumentation davon ausgegangen dass ein SUP in die Kategorie „Paddelboote, eine Untergruppe der Ruderboote“ fällt, bzw, als „Wettkampftaugliches Wassersportgerät“ eingestuft wird.
Hier kannst du das Merkblatt als PDF herunterladen
Verweis auf BSV
Art. 2 Buchstabe a Ziffer 21
Art. 134a Abs. 1
Infos zum Schutz von Vögeln und Wildtieren können hier herunter geladen werden
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Schwimmweste / Schwimmhilfe Du musst auf deinem SUP zwingend eine Schwimmhilfe mitführen wenn du weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt bist oder dich auf einem Fluss befindest. Die Schwimmhilfe muss mindestens 50N Auftrieb haben, deinem Körpergewicht entsprechen und die Norm SN EN ISO 12402-5:2006 erfüllen. Es wird empfohlen die Schwimmhilfe zu tragen und nicht nur mitzuführen.
Verweis auf BSV Art. 134a Abs. 2-4 Art. 134 Abs. 4bis Buchstabe a
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Schreibe dein SUP an Du bist verpflichtet dein SUP mit deinem Namen und deiner Adresse zu beschriften. Dies dient unter anderem unnötige Suchaktionen zu verhindern wenn dein SUP nach einem Sturm irgendwo angeschwemmt wird. Einige Kantone schreiben auch vor, dass du deine Telefonnummer notierst.
Verweis auf BSV Art. 16 Abs. 2 Buchstabe und Abs. 3
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Paddeln bei Nacht
Sobald es dämmert oder dunkel ist, musst du auf deinem SUP ein weisses Rundumlicht gut sichtbar und eingeschaltet mitführen.
Verweis auf BSV Art. 25 Abs 1
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Leash Das Tragen einer Leash (eine Verbindungsleine zwischen SUP und Körper) ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das Tragen einer Leash wird aber grundsätzlich empfohlen. Wenn du ins Wasser fällst so bleibt das SUP bei dir. - Gerade bei starkem Wind kann das SUP schnell weggetrieben werden. ACHTUNG: Auf Flüssen wird von Standard-Leashes dringend abgeraten. Wenn du im Fluss mit der Leash hängen bleibst (Steine, Äste, Brückenpfeiler) so zieht dich die Kraft des Wassers unweigerlich nach unten. Eine Leash ohne Schnellverschluss lässt sich kaum mehr öffnen. Für Flussabenteuer gibt es spezielle Leashes mit Schnellverschluss welcher an der Hüfte mit nur einem Handgriff im Notfall gelöst werden kann.
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Sturmwarnung Beachte bei zweifelhaftem Wetter die Sturmwarnungen entlang vom Ufer (in der Regel bei Hafeneinfahrten). Weit sichtbare Blinklichter geben dir Bescheid über mögliche Stürme: Starkwindwarnung (oranges Blinklicht langsamer als Sekundentakt) Sturmwarnung (oranges Blinklicht schneller als Sekundentakt) Bei aktiver Sturmwarnung muss das Wasser unverzüglich verlassen werden!
Verweis auf BSV Art. 40 Abs 1 - 2
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Vortrittsregeln Als Stand Up Paddler solltest du wissen wer auf dem See Vortritt hat. Vortritt haben: Kursschiffe > Güterschiffe > Berufsfischer* > Segelschiffe Gleichberechtigt sind: SUP und Ruderboote: es gilt Rechtsvortritt Kein Vortritt haben: Motorboote > Windsurfer und Kitesurfer (*erkennbar an gelber oder weisser Kugel auf dem Schiff. - Vorsicht Schleppnetz) Bitte erzwinge keinen Vortritt und halte auch von Badegästen genügend Abstand!
Auch das Horn eines Schiffes hat jeweils eine gezielte Bedeutung*: Ein langer Ton: «Achtung» oder «Ich halte meinen Kurs bei» ein kurzer Ton: «Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord» (rechts) zwei kurze Töne: «Ich richte meinen Kurs nach Backbord» (links) drei kurze Töne: «Meine Maschine geht rückwärts»
(*Gemäss Art. 35 ist es verboten, andere als die vorgesehenen Schallzeichen zu geben oder diese in einer Weise zu gebrauchen, für die sie nicht vorgeschrieben oder zugelassen sind.)
Verweis auf BSV Art. 44 Abs 1 Art. 34
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Gelbe Bojen, Fahrverbote, Wasserpflanzen und Anlegeplätze für Kursschiffe
Die gelben Bojen im See markieren Zonen die mit dem SUP nicht befahren werden dürfen. Es sind dies in der Regel Naturschutzgebiete oder Badeanlagen. Falls du in einer Badeanlage „zwingend“ einen solchen Bereich befahren musst spreche dich vorher mit dem Bademeister ab.
Halte von Wasserpflanzen wie Schilf, Seerosen etc. mindestens. 25m Abstand.
Das Allgemeine Verbotszeichen (Abb A1) verbietet die Durchfahrt. Das begrenzte Verbotszeichen (Abb A12) erlaubt die Durchfahrt auf der Weissen Seite.
Bei Landestellen von Kursschiffen herrscht in der Regel ein Paddelverbot. Oft wird darauf mit einem separaten Schild „Ruderverbot“ hingewiesen.
Verweis auf BSV Art. 37 Abs 1 Art. 53 Abs 3 Art. 36 und Art. 37 inkl. Anhang 4
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Reinige dein SUP vor dem Verwenden in einem neuen Gewässer
Mit dem Transport vom einen in den anderen See werden unbemerkt Muschelarten in Gewässer transportiert die dort nicht hingehören. Deshalb ist es wichtig dass du dein SUP (wie auch andere Wassersportgeräte) nach dem Gebrauch reinigst. - Insbesondere dann, wenn du deine nächste Tour in einem anderen Gewässer planst.
Das einfachste ist es, wenn du stets einen Lappen in der SUP-Tasche dabei hast. Der Lappen kann etwas eingetrockneter Reiniger beinhalten. - Am besten was schonendes und umweltverträgliches. - Wir empfehlen den SUP-Clinic Board-Reiniger welcher 100% biologisch abbaubar ist und sich besonders gut mit PVC verträgt. Reibe beim aufrollen die nasse Unterseite trocken. - So wir der Reiniger wieder aktiviert und du entfernst beim Abwischen nicht nur Gras und Kies, sondern auch gleich die ungebetenen Passagiere.
Weitere Details: www.schütz-den-see.ch
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